Saisonzeiten und Preise pro Nacht 2024

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Hauptsaison - Mindestbelegung 2 Nächte - 250 Euro bis 4 Personen (25 Euro je weitere Person)                       

  • 24.06. - 01.09.2024            
  • 03.10. - 27.10.2024                  
  • 20.12. - 05.01.2025      


Nebensaison - Mindestbelegung 2 Nächte - 200 Euro bis 4 Personen (25 Euro je weitere Person)

  • Alle Termine die nicht als Hauptsaison ausgewiesen sind.


Unabhängig von der Aufenthaltsdauer wird eine Endreinigungsgebühr von 100 Euro erhoben.

Bettwäsche: 15 Euro pro Aufenthalt und Gast
Handtücher: 10 Euro pro Aufenthalt und Gast

Seit dem 01. Januar 2024 beträgt der Kurbeitrag / die Kurtaxe 2,50 Euro pro Person und Nacht. 
Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind vom Kurbeitrag / der Kurtaxe befreit.
Dafür erhalten die Gäste die Schmallenberger Sauerland Card mit allen Vorteilen.

Saisonzeiten und Preise pro Nacht 2025

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Hauptsaison - Mindestbelegung 2 Nächte - 250 Euro bis 4 Personen (25 Euro je weitere Person)

  • 04.04. - 27.04.2025              
  • 27.06. - 07.09.2025            
  • 03.10. - 26.10.2025  
  • 19.12. - 04.01.2026   
  • durch deutsche Feiertage verlängerte Wochenenden   


Nebensaison - Mindestbelegung 2 Nächte - 200 Euro bis 4 Personen (25 Euro je weitere Person)

  • Alle Termine die nicht als Hauptsaison ausgewiesen sind.


Unabhängig von der Aufenthaltsdauer wird eine Endreinigungsgebühr von 100 Euro erhoben.

Bettwäsche: 15 Euro pro Aufenthalt und Gast
Handtücher: 10 Euro pro Aufenthalt und Gast

Seit dem 01. Januar 2024 beträgt der Kurbeitrag / die Kurtaxe 2,50 Euro pro Person und Nacht. 
Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind vom Kurbeitrag / der Kurtaxe befreit.
Dafür erhalten die Gäste die Schmallenberger Sauerland Card mit allen Vorteilen.

Mietbedingungen

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 § 1 Vertragsparteien
Vermieter: Michael Büdenbender
Mieter: Interessierter, der eine Buchungsanfrage an den Vermieter stellt.

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags
Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter eine verbindliche Buchungsanfrage stellt und der Vermieter eine entsprechende Buchungsbestätigung herausschickt.

§ 3 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die Ferienwohnung „Obersorpe 20“, Obersorpe 20, 57392 Schmallenberg.
Die Größe der Mieträume beträgt ca. 140 m². Die Ausstattung der Wohnung ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website www.obersorpe20.de
Babybett und/oder Kinderhochstuhl können auf Anfrage gestellt werden.
Vorhanden sind Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher.
Die maximale Belegungszahl beträgt neun Personen.
Die Ferienwohnung wird zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf höchstens mit der maximalen Personenzahl belegt werden.
Dem Mieter werden zu Mietbeginn zwei Wohnungsschlüssel übergeben.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist ausdrücklich nicht gestattet.

§ 4 Mietdauer, An- und Abreise
Die jeweilige Mietdauer ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. Die Ferienwohnung wird vermietet vom Anreisetag ab 17:00 Uhr bis zum Abreisetag bis 10:00 Uhr. (Die Abreise ist verbindlich. Sollte der Mieter am Anreisetag früher vor Ort sein, kann die Wohnung nach Rücksprache ggf. früher bezogen werden.)
Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Schlüssel sind durch den Briefschlitz in der Haustür zu werfen. Die Reinigung von Besteck und Geschirr ist Sache des Mieters und nicht Teil der Endreinigung.  Der Müll ist vom Gast vor der Abreise nach den Mülltrennungsvorschriften der Stadt Schmallenberg zu entsorgen.

§ 5 Miete
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Heizung usw. sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter gibt bei seiner Buchung die verbindliche Personenzahl inkl. aller Kinder an, die im angefragten Zeitraum in der Wohnung sein werden. Kinder ab zwei Jahren sind bei der Gesamtzahl der Gäste mitgezählt.
 
§ 6 Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar in folgender Höhe:

  • Mindestens 30 Tage vor dem Check-in, erhält der Mieter eine Rückerstattung in Höhe von 100 Prozent.
  • Weniger als 30 Tage, aber mehr als 7 Tage vor dem Check-in, erhält der Mieter eine Rückerstattung in Höhe von 50%.
  • Weniger als 7 Tage vor dem Einchecken erhält der Mieter keine Rückerstattung.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall ist die Entschädigung nur für die ursprünglich gebuchten, aber nicht vermieteten Tage anteilig fällig.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist eine Rückzahlung des Mietpreises ausgeschlossen.
Eine Stornierung der Buchung kann nur in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters, Haftung
Der Mieter hat die Ferienwohnung und die verbundenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Wohnung oder Gebäude hat der Mieter unverzüglich zu melden und zu ersetzen, wenn sie von ihm oder einer seiner Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden.
In Spül- und Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle (z.B. Windeln, Feuchttücher, Binden, Tampons), Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Es handelt sich bei der Ferienwohnung um ein Nichtraucherobjekt!
Bei Verlust eines Haustür-/Wohnungsschlüssels ist umgehend der Vermieter zu informieren. Der Austausch des Schlosses wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Die Wohnung ist fast ausschließlich mit Echtholzböden ausgestattet. Daher ist das Tragen von Straßenschuhen innerhalb der Räumlichkeiten verboten. Sofern der Mieter keine eigenen Hausschuhe mitbringt, stehen ausreichend Hausschuhe zur Verfügung.

§ 8 Textform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Mietbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Mietbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Meschede.